Ja, der Mietvertrag für eine Küche läuft mindestens 24 Monate. Danach beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen. Es gibt außerdem Sonderkündigungsrechte: Wenn beispielsweise Schimmel in der Wohnung auftritt oder ein Auszug wegen der Anmeldung von Eigenbedarf unvermeidbar ist.